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Work and Travel in NeuseelandWork and Travel Package
Was ist Work & Travel?
Work & Travel ist eine besondere Art, Reisen und Arbeiten miteinander zu verbinden. Als Working Holiday Maker haben Sie die Möglichkeit das Land zu entdecken und den Aufenthalt vor Ort durch Jobs zu finanzieren. Ganz nebenbei verbessern Sie Ihre Englischkenntnisse und sammeln wertvolle Erfahrung, die Sie für Ihr ganzes Leben prägen wird. Natürlich sind daran einige Bedingungen geknüpft!
Hier finde Sie die Information über das Work and Travel Package
Work and Travel
Das Programm richtet sich an diejenigen, die z.B. in Restaurants, Clubs, Bars oder auf Farmen arbeiten möchten.
Aufgaben - Work an Travel Die Tätigkeiten sind unterschiedlich. Es handelt sich jedoch um einfache Job's in der Gastronomie, Farmarbeit oder Erntehelfer.
Nach der Ankunft in Auckland
**Änderungen Vorbehalten.
Klima Neuseelands Klima wird sowohl von seiner geographischen Lage als auch von seiner topographischen Beschaffenheit bestimmt. Aufgrund der geographischen Breite und der Nähe zum Ozean ist das Klima gemäßigt, weder erdrückend heiß noch unerträglich kalt. Das Wetter ändert sich in Neuseeland schnell und oft. Regen, Sonne und Wind wechseln einander ständig ab. Die Jahreszeiten sind denen auf der nördlichen Erdhalbkugel entgegengesetzt. Der wärmste Monat ist der Januar mit durchschnittlichen Höchsttemperaturen von 26 ºC im äußersten Norden bis zu 19 ºC im äußersten Süden. Der Juli ist der kälteste Monat mit durch-schnittlichen Tagestemperaturen von 15 ºC bis 10 ºC. Im Allgemeinen fällt im ganzen Land sehr viel Regen. Impfungen Sind für Neuseeland nicht erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen jedoch folgende Vorsorge zu treffen: Hepatitis A und B; Tetanus; Diphtherie; Fragen Sie bitte Ihren Arzt. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschuss des Reisevertrages 2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss ist mit Eingang der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB beim Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal jedoch 250,00 € pro Teilnehmer zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen zahlbar und wird dem Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. einer Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und von uns zugesandt oder ausgehändigt. 3. Leistungen/Leistungsmängel Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. aus der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Reiseprospekt sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der Teilnehmer muss ASTUR oder unseren Vertragspartner umgehend über alle Beanstandungen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel umgehend anzuzeigen und erhält ASTUR bzw. unser Vertragspartner dadurch keine Gelegenheit den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen. 4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, (z. B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufes), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. 5. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit, auch aus sonstigen Gründen, vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Reiseteilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert ASTUR den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ASTUR kann nach § 651i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs wird folgender, vom Hundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ASTUR. 6. Rücktritt durch ASTUR
ASTUR kann vom Reisevertrag zurücktreten: Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. b.Wenn wegen nicht erreichter Teilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung) die Reise nicht stattfindet. So ist ASTUR berechtigt, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist ASTUR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
6. Umbuchung
Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. können wir gerne bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen, soweit uns dies möglich ist. Sollte sich der Teilnehmer nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise durchzuführen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so muss ASTUR für diesen Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 EUR berechnen. Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden. 7. Busanreise 8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreise beschränkt, soweit eine Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leitungsträgers verantwortlich ist. 10. Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
ASTUR informiert im Reisekatalog bzw. in den Reiseunterlagen über die Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründeten persönlichen Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, usw.) können nicht berücksichtigt werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ASTUR wird den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor seiner Reiseanmeldung informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reisende muss sich auf eigene Kosten Pass- und Visa-Unterlagen selbst beschaffen. Weiterhin hat er, entsprechend den Zollbestimmungen, für seine eigenen Devisen und für die notwendigen gesundheitlichen Vorsorgen (wie z. B. Impfungen) selbst zu sorgen. 11. Gepäck
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. ASTUR haftet nicht für das Reisegepäck des Reisenden sowohl während der Anreise als auch während des Aufenthaltes am Ferienort. Gepäck und sonstige mitgenommenen Sachen sind beim Umsteigen vom Reisenden zu beaufsichtigen. 12. Versicherung
Die Prämien für Versicherungen sind nicht im Preis enthalten. Sie können über ASTUR ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung. 13. Insolvenzschutz
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz haben wir sichergestellt, dass dem Reisenden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegenüber unserer Versicherung. 14 Gerichtsstand 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt unberührt. Veranstalter: ASTUR – Agentur für Sprach- und Studienreisen GmbH Sturmiusstr. 2 36037 Fulda Tel. 0661-92802-0 Geschäftsführer: Roger Ruiz Handelsregister: Amtsgericht Fulda 5 HRB 627 |
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