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Work and Travel in Neuseeland

 

Work and Travel Package

 
 
 
 
 
In Neuseeland starten Sie bei uns in Auckland.
Unsere Partner vor Ort freuen sich, Sie in Empfang zu nehmen.
 
 
 
Was ist Work & Travel?
Work & Travel ist eine besondere Art, Reisen und Arbeiten miteinander zu verbinden. Als Working Holiday Maker haben Sie die Möglichkeit das Land zu entdecken und den Aufenthalt vor Ort durch Jobs zu finanzieren. Ganz nebenbei verbessern Sie Ihre Englischkenntnisse und sammeln wertvolle Erfahrung, die Sie für Ihr ganzes Leben prägen wird. Natürlich sind daran einige Bedingungen geknüpft!
 
Hier finde Sie die Information über das Work and Travel Package
 
 
Work and Travel

Das Programm richtet sich an diejenigen,  die z.B. in Restaurants, Clubs, Bars oder auf Farmen arbeiten möchten.

 

 Bedingungen - Work and Travel
Alter: zwischen 18 und 30 Jahre alt, ledig und kinderlos.
Nichtraucher und gute Gesundheit.
Gute Englischkenntnisse und aufgeschlossen für neue Abenteuer und Erfahrungen
 
• 
Arbeitserfahrung ist von Vorteil und vereinfacht die Platzierung. In der Gastronomie wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.
 
Internationaler Führerschein von Vorteil, jedoch nicht Bedingung.
Die WHM Teilnehmer benötigen kein Auto.
 
• 
Sie waren noch nie als Working Holiday Maker in Neuseeland.
 
Mindestaufenthaltsdauer: 6 Monate sind ideal, maximal 12 Monate.
 
• 
Es ist möglich, 6 Monate als Working Holiday Maker bei einem Arbeitgeber zu arbeiten und anschließend einen anderen Job anzunehmen oder einfach nur durch Neuseeland zu reisen. 
 
•  Arbeitszeit:  Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten des Arbeitgebers.

Aufgaben - Work an Travel

Die Tätigkeiten sind unterschiedlich. Es handelt sich jedoch um einfache Job's in der Gastronomie, Farmarbeit oder Erntehelfer.

 
Working Holiday Visa (WHV)
Zum Erhalt des Working Holiday Visums benötigen Sie  (Änderungen vorbehalten):

• einen für die Dauer des gesamten Aufenthaltes  + 3 Monate gültigen deutschen Reisepass.  (Wir können Interessenten mit anderen Staatsangehörigkeiten darüber informieren, ob ein Abkommen über Working Holiday Visa mit ihrem Heimatland und Neuseeland besteht.)

• einen Nachweis, dass Sie über  NZ $ 4.200 (c. € 2.100) zur Finanzierung des Aufenthaltes und ein Rückflug- oder Anschlussticket (oder die finanziellen Mittel dafür) verfügen.

• Das Visum kann/wird Online beantragt werden. Die Erteilung wird nicht automatisch mitgeteilt, der Antragsteller muss den Verlauf eigenständig kontrollieren. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei.
 
 
Work and Travel- Package in Neuseeland   
Folgende Leistungen sind enthalten:
Vor der Abreise:
• 
Information über das Programm
• 
Vorstellung einer günstigen Auslandsversicherung (Kranken-, Unfall- und Haftpflicht)
• 
Unterstützung und Beratung bei der Visumsbeantragung und bei der Flugbuchung
 
 
Nach der Ankunft in  Auckland
 • 
Transfer vom Flughafen zum Hostel
 
 •
a.) Basic Package: Flughafentransfer + 2 Übernachtungen mit Frühstück
b.) Plus Package: Flughafentransfer + 7 Übernachtungen mit Frühstück 
• 
Welcome Präsentation: arbeiten in Neuseeland, Steuerabgabe, Unterkünfte, Reisen, Jobsuche, Hilfe bei der Beantragung der Steuernummer, Information darüber, wie man ein Bankkonto eröffnet…   
 
• 
New Zealand Vodafone SIM Karte NZ$
 
• 
Prepaid Telefonkarte NZ$ 5 
 
• 
Unsere Partneragentur unterstützt Sie bei der Bewerbung und organisiert Interviews.
 
• 
12 Monate Job Assistance   
Unsere Partner betreuen Sie während der gesamten 12 Monate.
• 
Unbegrenzter Internet Zugand (in ausgewiesenen Stellen)
• 
Sighseeing Tour in Auckland (1/2 Tag)
 

 
Programmgebühren:
(Stand: 01.12.2008) 
 
 Work and Travel Package
 a.) Basic Package:  585 €
b.) Plus Package:    690 € 
Flug:

je nach Verfügbarkeit und Abflughafen (nicht im Preis enthalten)

**Versicherung:  

ab: € 17,00/ € 49,00/Monat (je nach Leistung)   

**Visumgebühr:

ca. € 70,00

+ evtl. Kosten für eine amtsärztliche Untersuchung, die evtl. von der Botschaft verlangt wird.
 **Änderungen Vorbehalten.   
 
 
Bei der Auswahl der geeigneten Arbeitgeber des Working Holiday Programms ist ASTUR, bzw.  die Partneragentur, auf die Angaben der jeweiligen Arbeitgeber angewiesen.  ASTUR kann gegenüber der/dem BewerberIn für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen.
 
 
Die Bewerbung
Wann kann man sich bewerben?

Grundsätzlich ist es das ganze Jahr über möglich, sich zu bewerben. Die Dauer der Platzierung hängt vom Erhalt des Visums ab.  Nach Erhalt Ihrer Bewerbung und Bestätigung durch uns, müssen sie zunächst das Working Holiday Visum für das Programm beantragen. Dies kann sowohl online als auch schriftlich bei der Neuseeländischen  Botschaft geschehen. Danach können Sie, nach Absprache mit uns und unserer Partneragentur,  einen Flug buchen. Hierbei können wir Ihnen selbstverständlich behilflich sein.  Sobald die genauen Reisedaten feststehen, buchen wir das gewünschte Programm in Auckland für Sie. Selbstverständlich wurden unsere Partner bereits über Ihr geplantes Kommen informiert. Work and Travel Teilnehmer, die z.B. in Restaurants, Clubs, Bars oder auf Farmen arbeiten möchten, können, je nach Saison und Nachfrage über ganz Neuseeland platziert werden.  Nach der Ankunft werden diese darin geschult wie man sich während eines Vorstellungsgespräches präsentiert  und bei der Erstellung eines CV unterstützt.  Unsere Partneragentur unterstützt die Bewerber bei der Suche nach einem Job, kann jedoch keine Jobgarantie übernehmen.    Alle Vorstellungsgespräche finden zwischen den Bewerbern und den Arbeitgebern statt. Unsere Partneragentur leistet die bestmögliche Hilfestellung. Bei einer Platzierung auf einer Farm, wird es kein persönliches Vorstellungsgespräch geben, die Bewerber begeben sich direkt dorthin.  
Der Stundenlohn in Neuseeland  beträgt zwischen 10 NZD und 14 NZD Brutto.  Die Steuer  für WHM beträgt ca. 21,5%   Minimum in Neuseeland.
Für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften müssen Sie in Neuseeland mindestens 120 NZD/Woche einkalkulieren.

 
Anmeldebogen: siehe Download  
 
 
Klima
Neuseelands Klima wird sowohl von seiner geographischen Lage als auch von seiner topographischen Beschaffenheit bestimmt. Aufgrund der geographischen Breite und der Nähe zum Ozean ist das Klima gemäßigt, weder erdrückend heiß noch unerträglich kalt. Das Wetter ändert sich in Neuseeland schnell und oft. Regen, Sonne und Wind wechseln einander ständig ab. Die Jahreszeiten sind denen auf der nördlichen Erdhalbkugel entgegengesetzt. Der wärmste Monat ist der Januar mit durchschnittlichen Höchsttemperaturen von 26 ºC im äußersten Norden bis zu 19 ºC im äußersten Süden.
Der Juli ist der kälteste Monat mit durch-schnittlichen Tagestemperaturen von 15 ºC bis 10 ºC. Im Allgemeinen fällt im ganzen Land sehr viel Regen.

Impfungen
Sind für Neuseeland nicht erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen jedoch folgende
Vorsorge zu treffen:
Hepatitis A und B; Tetanus; Diphtherie;
Fragen Sie bitte Ihren Arzt.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschuss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 
Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Nach Möglichkeit verwenden Sie für Ihre Anmeldung das ASTUR Anmeldeformular. Bitte senden Sie die Anmeldung vollständig ausgefüllt an uns. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Die Annahme wird schriftlich bestätigt. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/den Erziehungsberechtigen zu unterschreiben.

 
2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss ist mit Eingang der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB beim Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal jedoch 250,00 € pro Teilnehmer zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen zahlbar und wird dem Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. einer Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und von uns zugesandt oder ausgehändigt.
 
3. Leistungen/Leistungsmängel
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. aus der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Reiseprospekt sind für den Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 
Der Teilnehmer muss ASTUR oder unseren Vertragspartner umgehend über alle Beanstandungen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel umgehend anzuzeigen und erhält ASTUR bzw. unser Vertragspartner dadurch keine Gelegenheit den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.
 
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, (z. B. Flugzeitänderungen, Änderungen des Programmablaufes), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
 
5. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit, auch aus sonstigen Gründen, vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Reiseteilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert ASTUR den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ASTUR kann nach § 651i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen.
Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs wird folgender, vom Hundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
Ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%
Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
Ab 14. bis   7. Tag vor Reisebeginn 60%
Ab   6. Tag vor Reisebeginn 70%
Rücktritt am Reisetag oder Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtpreises

Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ASTUR.
Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem Reiseveranstalter selbst nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalbeträge entstanden sind. Treten Sie Ihre Reise nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu erklären, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 
6. Rücktritt durch ASTUR  
ASTUR kann vom Reisevertrag zurücktreten:
Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b.Wenn wegen nicht erreichter Teilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung) die Reise nicht stattfindet. So ist
ASTUR berechtigt, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist ASTUR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.


7. Ausschluss
ASTUR erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer ASTUR die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Alkohol- bzw. Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das Gleiche gilt auch,
wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

 

6. Umbuchung
Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. können wir gerne bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen, soweit uns dies möglich ist. Sollte sich der Teilnehmer nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise durchzuführen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so muss ASTUR für diesen Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 EUR berechnen. 
Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.
 

7. Busanreise
Bei der Busanreise ist pro Abfahrtsort bis 3 Wochen vor Abfahrt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich.  Bei Nichterreichen bieten wir den nächstmöglichen Zustieg an, zu dem der Kunde auf eigene Kosten anreisen kann.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ASTUR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter über den Anspruch der oder die den Anspruch begründeten Umstände Verhandlungen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreise beschränkt, soweit eine Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leitungsträgers verantwortlich ist.
 
10. Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
ASTUR informiert im Reisekatalog bzw. in den Reiseunterlagen über die Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründeten persönlichen Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, usw.) können nicht berücksichtigt werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ASTUR wird den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor seiner Reiseanmeldung informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
Der Reisende muss sich auf eigene Kosten Pass- und Visa-Unterlagen selbst beschaffen. Weiterhin hat er, entsprechend den Zollbestimmungen, für seine eigenen Devisen und für die notwendigen gesundheitlichen Vorsorgen (wie z. B. Impfungen) selbst zu sorgen.
 
11. Gepäck
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. ASTUR haftet nicht für das Reisegepäck des Reisenden sowohl während der Anreise als auch während des Aufenthaltes am Ferienort. Gepäck und sonstige mitgenommenen Sachen sind beim Umsteigen vom Reisenden zu beaufsichtigen.
 
12. Versicherung
 Die Prämien für Versicherungen sind nicht im Preis enthalten. Sie können über ASTUR ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung.
 
13. Insolvenzschutz
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz haben wir sichergestellt, dass dem Reisenden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegenüber unserer Versicherung.
 

14  Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt unberührt.

Veranstalter:
ASTUR – Agentur für Sprach- und Studienreisen GmbH
Sturmiusstr. 2
36037 Fulda
Tel. 0661-92802-0
Geschäftsführer: Roger Ruiz
Handelsregister: Amtsgericht Fulda 5 HRB 627

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